Folgenden Schüler/innen wird ein vorläufiger Schulplatz am BRG Traun zugewiesen.
Jene Eltern, deren Kind/er wir nicht aufnehmen können, wurden von uns bereits vorige Woche schriftlich verständigt.
Sollten Sie weder von uns schriftlich verständigt worden sein, noch den Namen Ihres Kindes auf der Liste finden, so konnten wir aufgrund eines Befriedigends in Deutsch oder Mathematik jetzt noch keinen Schulplatz zuweisen. In diesen Fällen besteht aber durch die Reihung noch die Möglichkeit einer Aufnahme, wenn im Jahreszeugnis kein Befriedigend enthalten ist oder die Volksschule die AHS-Eignung erteilt.
Am Ende dieses Schreibens finden Sie den Link zur Liste mit jenen Bewerbern, denen ein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden konnte.
Die endgültige Aufnahme erfolgt nach Erfüllung der Aufnahmekriterien in der letzen Schulwoche. Dazu müssen Sie in der Volksschule ein vorläufiges Jahreszeugnis anfordern und dieses bis 3. Juli 2015 bei uns vorlegen.
Begleitbrief (bitte unbedingt lesen)