Die folgenden Regelungen wurden am 30 Mai bekannt gegeben und gelten ab 3. Juni 2020!
Mit dem Start der dritten Etappe zum Hochfahren des Schulsystems ab 3. Juni 2020 werden die Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 vereinfacht und gleichzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten am Schulstandort erweitert.
Was ist neu ab 3. Juni?
- Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fällt:
Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden. - Bewegung und Sport können freiwillig angeboten werden:
Da es das Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" nach wie vor nicht geben wird, ist eine Änderung des Stundenplanes nicht nötig. Wir werden verstärkt darauf achten, dass unsere Schüler*innen regelmäßige Bewegungsstunden haben. - Singen in der Gruppe ist wieder gestattet:
Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen wieder generell erlaubt. - Veranstaltungen zum Schulschluss sind möglich:
Was das im Detail für uns bedeutet werden wir zeitgerecht bekannt geben.
Was ist weiterhin zu beachten?
- Der Schichtbetrieb zur Verdünnung der Schülerzahlen wird fortgesetzt.
- Die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden.
- Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten:
- Abstand halten. Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
- Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen.
- Regelmäßig Lüften. Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.
Reinigung. - Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und tägliche Reinigung.
Verhaltensregeln ab 3. Juni 2020 zum Download
Wir freuen uns auf die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ab 3. Juni!
Christian Rad