Schulbetrieb ab 17. Mai 2021

Erlass des BMBWF vom 10. Mai 2021


Für das gesamte Bundesgebiet gilt: Schülerinnen und Schüler in allen Schularten kehren in den Präsenzbetrieb zurück.

Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist der Nachweis eines negativen Antigen-Tests. In Mittelschulen und AHS-Unterstufen tragen Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude MNS. Darüber hinaus müssen Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II ebenso wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske tragen.

Verpflichtende Testungen

Für die Teilnahme am Unterricht haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schüler/innen testen sich vor Beginn des Präsenzunterrichts so oft, dass zwischen den Tests maximal ein Kalendertag liegt (normalerweise Montag, Mittwoch und Freitag).
War ein Schüler/eine Schülerin bereits an COVID-19 erkrankt und kann eine ärztliche Bestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist oder einen neutralisierenden Antikörpertest, der nicht älter als drei Monate ist vorlegen, dann ist der Test nicht durchzuführen.

Christian Rad